Worum geht es? Voraussichtlich 140'000 Berufstätige dürften dieses Jahr in der Schweiz vom Erwerbsleben in den Ruhestand übertreten. Aber so einfach mir nichts, dir nichts geht das nicht: Vor der Pensionierung gilt es viele wichtige Entscheidungen zu treffen und einiges an Papierkram zu erledigen.
Werde ich automatisch pensioniert? Nein. Ihr Arbeitsverhältnis endet bei Erreichen des Pensionsalters nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so festgehalten ist. Ist das nicht der Fall, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis künden. Auch die Rente der AHV kommt nicht automatisch. Sie müssen Ihrer Ausgleichskasse den gewünschten Rentenbezug mindestens drei Monate im Voraus anmelden.
Kommt die Rente der Pensionskasse automatisch? Ja. Wenn Sie dort nichts unternehmen, bekommen Sie spätestens bei Erreichen des reglementarisch festgehaltenen Pensionsalters eine Rente. Wenn Sie also einen Kapitalbezug wünschen, müssen Sie das Ihrer Kasse frühzeitig mitteilen. Bei einigen Kassen ein Jahr, bei anderen drei Jahre im Voraus.
Welche Leistungen stehen mir nach der Pensionierung zu? In der Schweiz soll das Drei-Säulen-System die Existenz im Alter sichern. Aus der ersten Säule beziehen Pensionierte die Rente aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und aus der zweiten Säule Leistungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Dritte Säule umfasst die freiwillige Vorsorge der Pensionierten.
Kommt die Rente am Monatsanfang oder am Monatsende? Die AHV-Rente wird am Anfang des Monats ausbezahlt. Laut Gesetz muss sie bis am 20. Tag des Monats auf dem Konto der Empfängerin, des Empfängers sein. Die Praxis ist je nach Sozialversicherungsanstalt verschieden. Die SVA Zürich beispielsweise überweist Renten bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats. Die Pensionskassen bezahlen die Rente meist am Monatsende, analog dem Lohn. Die allermeisten Kassen bezahlen die Renten monatlich, ein paar wenige quartalsweise im Voraus.
Was kann ich tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht? Auch wenn eine Person ein Leben lang gearbeitet hat, kann es sein, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse kaum zum Leben reichen. Betroffene haben in dieser Situation Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wichtig: Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Sie sollen eine angemessene Existenz sichern. Zuständig für die Anmeldung sind die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen.
Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Muss ich weiter in die AHV einzahlen? Ja. Wer nach der Pensionierung weiter arbeitet und jährlich mehr als 16'800 Franken verdient, muss auch weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Diese Beiträge werden seit dem 1. Januar 2024 bei der Berechnung Ihrer Rente angerechnet, was zu einer höheren Altersrente führen kann. Durch das Weiterarbeiten ist es unter bestimmten Voraussetzungen neu möglich, Beitragslücken aufzufüllen.
Ich möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Muss ich die Rente beziehen? Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung weiterarbeiten möchten, können Sie Ihre Renten beziehen oder den Rentenbezug aufschieben. Im ersten Fall steht Ihnen mehr Einkommen zur Verfügung, Sie bezahlen aber auch höhere Steuern. Ein Rentenaufschub hat lebenslang eine höhere Rente zur Folge. Allerdings werden bei einem Rentenaufschub auch die Auszahlung von Kinder-, Witwen- und Witwerrenten aufgeschoben.