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Ihre Pensionskassenrente hängt vom versicherten Einkommen, den
Beitragsjahren, der Verzinsung Ihres Guthabens und dem so genannten
Rentenumwandlungssatz ab. Sinkt der Zins- oder der Umwandlungssatz,
müssen Sie von einer kleineren Rente ausgehen.
Ein Jahreslohn zwischen 20'520 und 82'080 Franken ist obligatorisch
versichert. Das angesparte Kapital müssen die Pensionskassen zu einem
Satz verzinsen, den der Bundesrat mindestens alle zwei Jahre überprüft.
2010 beträgt der Mindestzinssatz 2.0%.
Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital in eine jährliche
Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten
sinkt bis 2014 schrittweise auf 6.8%. Heute beträgt er für Frauen 6.95%
und für Männer 7.00%. Wer 100'000 Franken angespart hat, bekommt bei
einem Umwandlungssatz von 6.8% 6’800 Franken Rente im Jahr. Wird der Umwandlungssatz auf 6.4% gesenkt, bleiben noch 6'400 Franken Rente im Jahr.
Für Einkommen über 82'080 Franken gelten diese Mindestvorschriften
nicht. Unsere Berechnung berücksichtigt deshalb nur den
obligatorischen Teil.
(In Zusammenarbeit mit dem VZ VermögensZentrum)
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