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Druck der US-Steuerbehörden
Im Juni 2008 warf die US-Steuerbehörde IRS der UBS vor, sie habe reichen Amerikanern bei der Steuerhinterziehung geholfen. Dadurch seien bis zu 20 Milliarden Dollar am Fiskus vorbeigeflossen. Die Anklage führte zum Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses: Am 18. Februar 2009 erzwangen die USA die Herausgabe von 250 Kundendossiers.
Aussergerichtliche Einigung
Bald forderte Washington die Offenlegung weiterer 52'000 Bankkonten. Nach zähen Verhandlungen brachte im August 2009 ein neuer Staatsvertrag mit den USA eine Einigung. Der Vertrag sah vor, dass die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leistet. Damit, so glaubte der Bundesrat, wäre die Herausgabe der 4450 Kundendaten möglich, welche die US-Steuerbehörden mittlerweile noch verlangten.
Bundesverwaltungsgericht erhebt Einspruch
Doch das Bundesverwaltungsgericht war mit dem Deal nicht einverstanden: Am 22. Januar 2010 lehnte es die Herausgabe der 4450 Daten ab und stellte fest, dass in diesen Fällen nach geltendem Recht kein Steuerbetrug vorliegt. Damit hat das Gericht das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA de facto ausser Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat nun drei Möglichkeiten: Notrecht anwenden, noch einmal mit den USA verhandeln oder das Parlament einspannen, um die Gleichstellung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nachträglich absegnen zu lassen.
Auch Bürgerliche wollen sich nicht mehr länger in Geiselhaft der UBS nehmen lassen. Offen diskutieren sie, ob die Regierung die Grossbank besser ihrem Schicksal überlassen sollte. Und nach den Sozialdemokraten wollen sie jetzt ebenfalls gegen ehemalige UBS-Verantwortliche juristisch vorgehen.
Beitrag 2: Gespräch vom WEF Davos: Herbert J. Scheidt
Konzernchef Bank Vontobel
Justizministerin Evelyn Widmer-Schlumpf hat erklärt, wie es in Sachen UBS-Kundendaten weitergehen könnte. Zwei Wege stehen im Vordergrund: Der erste führt zu Verhandlungen mit Washington, der zweite übers eidgenössische Parlament. SF-Bundeshaus-Redaktor Hanspeter Forster schätzt die Reaktionen der Parteien ein.
Was passiert mit den Daten von 4450 UBS-Kunden? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Freitag macht den ohnehin heiklen Fall zusätzlich kompliziert. Seite heute ist bekannt, dass in einzelnen Fällen bereits Daten an die amerikanischen Steuerbehörden übermittelt worden sind.
Seit Oktober 2008 musste die Schweiz die UBS mehrfach retten. Zuletzt schloss sie im August 2009 einen Staatsvertrag mit den USA ab, der die Auslieferung von Tausenden von Kundendaten vorsieht. Es schien, als hätte die Eidgenossenschaft wieder die Zügel in der Hand. Doch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist alles wieder in Frage gestellt. Der Ball liegt nicht mehr in Bundesbern, sondern bei der US-Steuerbehörde IRS. Eine Behörde, mit der nicht zu spassen ist.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgaben von UBS-Kundendaten an die USA sind unterschiedliche Theorien zur Lösung des Problems aufgetaucht. Dem Bundesrat bleiben drei Optionen: Notrecht, Verhandlungen mit den USA oder das Parlament einspannen.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA gelassen. Dass die Auslieferung der Daten rechtswidrig sei, überraschte den Finanzminister nur teilweise.
Beitrag 2: Geteilter Meinung
Die Meinungen zum Urteil bei den Parteien sind verschieden. Während FDP-Parteipräsident Fulvio Pelli die Regierung in Schutz nimmt, bezeichnet die SVP den Bundesrat als Sicherheitsrisiko und fordert den Rücktritt der daran beteiligten Bundesräte.
Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Herausgabe der Daten einer UBS-Kundin an die amerikanischen Steuerbehörden. Der brisante Entscheid stellt den mühsam errungenen Vergleich zwischen der Schweiz und den USA vom vergangenen August in Frage. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht, bewertet im Studio den Entscheid des Verwaltungsgerichts.
Immer mehr Politiker fordern eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), um Licht in die UBS-Steueraffäre zu bringen. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission verlangen vom Bundesrat die Aushändigung geheimer Dokumente. Bisher erhielten sie nur einen Einblick in die Akten. Der Bundesrat will am kommenden Mittwoch über die Aushändigung diskutieren.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Finanzmarktaufsicht Finma gerät der Bundesrat in die Kritik. Der Vorwurf: Finanzminister Merz habe die Finma vorgeschickt, um nicht selber per Notrecht die UBS-Kundendaten an die USA ausliefern zu müssen. Die Rundschau rekonstruiert, wie es zum Verzicht auf das Notrecht kam.
Beitrag 2: Stuhl: Claude Janiak, Präsident GPKStänderat SP/BL
Bundespräsidentin Doris Leuthard hat ausführlich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Stellung genommen. Dieses kommt zum Schluss, dass die Finanzmarktaufsicht FINMA ungesetzlich gehandelt hatte, in dem sie die Daten von rund 300 UBS-Kunden an die USA übergab.
Der FINMA-Präsident Eugen Haltiner zeigt sich uneinsichtig. Trotz Urteil im Fall UBS würde er wieder gleich handeln und 255 US-Kundendaten herausgeben. Eine Aussage, die Unmut erregt.
Die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA war illegal. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Die Finanzmarktaufsicht FINMA hat ihre Kompetenzen überschritten und der Bundesrat hat seine Pflichten nicht wahr genommen. Die Parteien denken denn auch schon über eine parlamentarische Untersuchungskommission nach. Einschätzungen von Hanspeter Forster, SF-Redaktor, Bundeshaus.
Beitrag 2: Mögliche Schadenersatzklagen
Die rund 300 betroffenen US-Bankkontoinhaber könnten in der Schweiz die FINMA und die UBS auf Schadenersatz verklagen. Der Anwalt David Rosenbloom erklärt die Lage in den USA.
Am Wochenende gab Bradley Birkenfeld erstmals ein Fernsehinterview. Nur dank seiner Hilfe, behauptet er, hätten die US-Behörden Tausende von mutmasslichen Steuerbetrügern ermitteln können. Trotzdem muss er – so der neuste Entscheid – am Freitag für 40 Monate ins Gefängnis. Die «Rundschau» zeigt, was Birkenfeld verschweigt.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass es gegen die ehemalige UBS-Spitze kein Strafverfahren geben wird. Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Geschäft der UBS mit Privatkunden in den USA sei - nach Schweizer Recht - kein strafbares Verhalten festgestellt worden.
Der Bund hat die Kriterien für die Überprüfung der Dossiers von 4500 möglichen Steuersündern bekannt gegeben. Die Schweiz soll die Konten kontrollieren und sie dann bis nächsten August den USA ausliefern.
DOK zeigt in einer aufwändigen Recherche, weshalb die UBS in den USA so massiv in Schwierigkeiten geriet. DOK-Autor Hansjürg Zumstein dokumentiert die fragwürdigen Methoden, mit denen die Bank zur Helfershelferin für Steuerbetrüger wurde.
Der wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige UBS-Mitarbeiter Bradley Birkenfeld ist in Florida zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Die Schweiz und die USA haben im Steuerstreit den Vergleich unterzeichnet. Die Grossbank soll dabei 4450 Kundendaten von mutmasslichen Steuerbetrügern herausgeben, wie der Bundesrat informierte. Wenige Stunden nach der Unterzeichnung wurde auch das Gerichtsverfahren in Florida offiziell zu Ende gebracht.
Die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat betont, dass der Vergleich im Streit der UBS mit der US-Steuerbehörde IRS das Schweizer Recht berücksichtigt. Widmer-Schlumpf zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden.
Beitrag 2: UBS signalisiert Zahlungsbereitschaft
Die UBS hat in einem Communiqué überraschend schnell Gesprächs- und Zahlungsbereitschaft für die Kosten des Deals signalisiert, nachdem das linke Lager Druck auf die UBS ausübte.
Der aussergerichtliche Vergleich über die Zivilklage der US-Steuerbehörde IRS gegen die Schweizer Grossbank UBS steht. Die beiden Parteien haben sich geeinigt, wie sie in einer Telefonkonferenz bekannt gaben.
Vor einem Gericht in Florida hat ein amerikanischer UBS-Kunde gestern behauptet, an einen Beamten der eidgenössischen Steuerverwaltung 45'000 Dollar Bestechungsgelder überwiesen zu haben. Der Zeitpunkt ist äusserst ungünstig. Am Montag beginnt in den USA der Prozess gegen die UBS.
Im Rechtsstreit gegen die UBS wird schweres Geschütz aufgefahren. Der Bundesrat hat der Bank die Herausgabe von 52'000 Kundendaten verboten. Der zuständige Richter will deshalb Klarheit über eine allfällige Beschlagnahme von Geschäftsteilen der UBS durch die US-Regierung.
Am kommenden Montag hat die UBS Gerichtstermin in Miami. Die USA verlangen die Herausgabe von 52‘000 Kundendossiers. Kommt es zu einem teuren Vergleich in letzter Stunde? Wie gefährdet ist die grösste Schweizer Bank? Im Studio äussert sich UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger.
Beitrag 2: Auf dem «Heissen Stuhl»: Kaspar Villiger, Verwaltungsratspräsident der UBS
Der Kunde ist König – dieses Prinzip gilt für die UBS und andere Schweizer Banken anscheinend nicht mehr. So werden Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind, derzeit kurzerhand vor die Tür gesetzt. Damit ruinieren die Banken ihren Ruf und schaden dem Schweizer Finanzplatz immens. Doch die Angst vor den US-Behörden ist grösser. Auslöser ist die UBS: Sie liegt seit mehr als einem Jahr im Streit mit den US-Behörden. Am 13. Juli muss sich die Grossbank erneut vor Gericht in Florida verantworten. «ECO» über die Folgen des Falles «UBS».
Die amerikanische Justiz hat den Bericht der «New York Times» über den Steuerstreit mit der Schweiz dementiert. Die Zeitung schrieb, dass die Klage gegen die UBS möglicherweise fallen gelassen werde.
«Ich bin das Opfer des Betrugssystems der UBS». Dies sagt der amerikanische Milliardär Igor Olenicoff gegenüber der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens. Olenicoff, der wegen Steuervergehen in den USA verurteilt wurde, spricht damit erstmals vor der Kamera über seine Geschäftsbeziehungen mit der UBS.
Nach den heftigen Reaktionen auf die Übergabe von Kundendaten der UBS an die US-Justiz hat der Bundesrat einen Ausschuss unter dem Vorsitz von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz eingesetzt. Dem Ausschuss gehören auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an.
Beitrag 2: Reaktionen zu Ausschuss
Nach den heftigen Reaktionen auf die Übergabe von Kundendaten der UBS an die US-Justiz hat der Bundesrat einen Ausschuss unter dem Vorsitz von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz eingesetzt. Dem Ausschuss gehören auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an.
In der Diskussion über das Bankgeheimnis spricht Finma-Chef Eugen Haltiner im «Club» Klartext: «Die Schweiz befinde sich in einem Wirtschaftskrieg, wo Machtblöcke ihre Interessen durchsetzen wollen.» Und man befinde sich erst am Anfang von diesem Prozess.
Beitrag 2: FDP will rechtliche Schritte
Die FDP ist der Ansicht, dass die Grossbank schweizerisches und amerikanisches Recht verletzt habe. Freisinnige schlagen deshalb vor, dass die Aktionäre gegen UBS-Verantwortliche juristisch vorgehen sollen.
Beitrag 3: Levrat zu Bankgeheimnis
SP-Präsident Christian Levrat verlangt, die leitenden Manager der UBS müssten abtreten und gehörten eigentlich hinter Gitter. Die Partei will zudem mit einem 5 Punkte-Katalog das Vertrauen in den Bankenplatz Schweiz wieder herstellen.
Beitrag 4: Österreich hilft der Schweiz
Zum ersten Mal meldet sich mit Österreich auch eine Fürsprecherin des Bankengeheimnisses zu Wort. Die Regierung will auf EU-Ebene tätig werden, denn auch das österreichische Bankgeheimnis ist unter Druck geraten.
Im Steuerstreit mit den USA haben nicht nur die Grossbank UBS, sondern auch die Schweizer Behörden schwere Fehler begangen. Das Debakel war seit Jahren absehbar, ernsthafte Vorkehrungen wurden keine getroffen. Nun stürzt die Schweiz in eine Krise. «ECO» mit Analysen und Hintergründen.
Beitrag 2: Finanzexperte Alfred Mettler
Der «ECO»-Moderator Reto Lipp im Gespräch mit Alfred Mettler, Finanzprofessor der Georgia State University, über den UBS-Konflikt mit den US-Steuerbehörden.
Vertrauliche E-Mails und Details aus dem Vergleich der UBS mit den USA zeigen: Die Chefs der UBS wussten weit mehr über das «Steuerbetrugssystem» in den USA, als bisher bekannt war. Der Zeitung «Sonntag» liegt der Vergleich im Wortlaut vor. Die UBS weist gegenüber «Tagesschau» die Vorwürfe gegen ihr oberstes Kader zurück.
Der Zürcher Anwalt Andreas Rüd, Vertreter der acht UBS-Kunden vor Bundesverwaltungsgericht im Steuerstreit, kritisiert die Finanzmarktaufsicht (Finma) scharf. Diese entziehe den Betroffenen sämtliche Verteidigungsmittel.
Beitrag 2: Politische Debatte
Die SVP-Fraktion will über das Bankgeheimnis diskutieren. Sie verurteilt das Verhalten des Bundesrates, der Finanzmarktaufsicht und der UBS. Die Linken hingegen fühlen sich bestätigt.
Beitrag 3: Steuerbeichten
In den USA wandern immer mehr Steuersünder zu den Behörden und beichten ihre Verfehlungen. Einschätzungen von Arthur Honegger, Korrespondent SF.
Der Zürcher Anwalt Andreas Rüd, Vertreter der acht UBS-Kunden vor Bundesverwaltungsgericht im Steuerstreit, kritisiert die Finanzmarktaufsicht (Finma) scharf. Diese entziehe den Betroffenen sämtliche Verteidigungsmittel.
Beitrag 2: Studiogespräch
Im Studio diskutiert Susanne Wille mit Rechtsprofessor Peter Kunz und SF-Wirtschaftsredaktorin Marianne Fassbind über den Paukenschlag des Bundesverwaltungsgerichts, die superprovisorische Verfügung gegen die Herausgabe der UBS-Kundendaten.
Beitrag 3: Politiker reagieren skeptisch
CVP-Präsident Christophe Darbelley und FDP-Präsident Fulvio Pelli glauben nicht, dass die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts etwas an der Sachlage ändert.
Am Abend kam die Meldung aus Miami, dass die US-Behörden eine weitere Klage gegen die UBS eingereicht haben. Die Steuerbehörde IRS will von der Schweizer Grossbank Auskunft über Daten von rund 52'000 US-Kunden. SF-Korrespondent Arthur Honegger in New York weiss, wie diese Forderung einzuordnen ist.
Beitrag 2: UBS muss Kundendaten weitergeben
Die Kommentatoren der Schweizer Presse sind sich uneinig über den Zustand des Bankgeheimnisses nach der Herausgabe von UBS-Kundendaten an den US-Fiskus: Das Spektrum reicht von «gesund und munter» bis erledigt.
Beitrag 3: Chronologie der Ereignisse
Die Kommentatoren der Schweizer Presse sind sich uneinig über den Zustand des Bankgeheimnisses nach der Herausgabe von UBS-Kundendaten an den US-Fiskus: Das Spektrum reicht von «gesund und munter» bis erledigt.
Beitrag 4: Politiker kritisieren zögerlichen Bundesrat
Die Weitergabe von UBS-Kundendaten sei ein Dammbruch, sagen die Politiker in Bern. Sie regen sich vor allem darüber auf, dass der Bundesrat so lange gezögert hat und nun klein beigeben muss.
Beitrag 5: Zweifelhafte Rechtsgrundlage beim UBS-Deal
Kritik kommt auch von juristischer Seite. Der Berner Rechtsprofessor Peter Kunz zweifelt an der Rechtsgrundlage des spektakulären Abkommens mit den USA. Finanzminister Hans-Rudolf Merz verteidigt den Deal gegenüber «10vor10».
Beitrag 6: Empörte UBS-Kunden
Nach der Busse von 780 Millionen Dollar und dem Weiterleiten von Kundendaten droht der UBS weiteres Ungemach: Die Kunden reagieren empört auf die Herausgabe ihrer Daten. «10vor10» traf sich mit einem ihrer Rechtsvertreter.
Beitrag 7: Studiointerview mit Marianne Fassbind
SF-Wirtschaftsredaktorin Marianne Fassbind äussert sich im Studio zu den Klagen von UBS-Kunden und zur Frage, ob die Tage des Bankgeheimnisses gezählt sind.
Der Chef des weltweiten Vermögensverwaltungs-Geschäfts der UBS, Raoul Weil, ist vor einem Gericht in Florida wegen Steuerdelikten in Milliardenhöhe angeklagt worden.
Die Schweizer Grossbank hat in den USA einer ihrer zahlreichen Rechtsfälle lösen können. Sie bezahlt rund 40 Millionen Franken an Kunden zurück, die Verluste erlitten haben.
Der New Yorker General-Staatsanwalt Andrew Cuomo hat eine weitere Klage gegen die UBS eingereicht. Der SF Börsenexperte Jens Korte liefert eine Einschätzung der Lage direkt aus New York.
Die UBS zieht ihre Konsequenzen aus den jüngsten Problemen im Geschäft mit US-Kunden. Wie die Bank bei einer Anhörung vor einem Ausschuss des amerikanischen Senats erklärt hat, zieht sie sich aus dem sogenannten Offshore-Geschäft mit US-Bürgern zurück.
Der Ex-UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld hat sich der Beihilfe zur Steuerflucht für schuldig erklärt und seinem ehemaligen Arbeitgeber, der UBS, die Schuld zugewiesen. Dadurch gerät die Grossbank stark unter Druck. Die UBS läuft Gefahr, ihre Eintrittskarte in den US-Markt zu verlieren - das so genannte QI-Agreement.
Der angeklagte, ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld will Informationen an die amerikanische Justiz weitergeben. Dadurch erhofft er sich Strafmilderung. Die UBS befürchtet, Birkenfeld könne geheime Bankinformationen und Kundendaten weiterleiten, obschon solche Daten dem Schweizer Bankgeheimnis unterstehen.



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